BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Medaille (medal)
Nicht als Zahlungsmittel bestimmtes, in der Regel gerundetes MetallstĂŒck mit Inschrift und/oder figĂŒrlichen Darstellungen zu Erinnerungszwecken oder zur Auszeichnung fĂŒr besondere Leistungen; umgangssprachlich im ersten Fall gewöhnlich (Gedenk)MĂŒnze genannt. NachgeprĂ€gte KurantmĂŒnzen, die frĂŒher im Umlauf waren, heute jedoch entweder keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr sind oder zwar theoretisch Zahlungsmitteleigenschaft haben, aber (wegen des hohen Stoffwertes, hauptsĂ€chlich in Form von Gold und Silber) nur noch als Anlageobjekt dienen (etwa: Gold-Dollar, Vreneli [= Schweizer GoldmĂŒnze]). Neu geprĂ€gte StĂŒcke, oft in Form von MĂŒnzen aus Edelmetall und auf eine WĂ€hrung (auch EUR) lautend, denen die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels abgeht, die aber trotzdem hĂ€ufig als solches angeboten werden. -Die Abgrenzung zwischen Medaille und MĂŒnze ist nicht eindeutig. In der Alltagssprache werden in der Regel auch alle unter und genannten StĂŒcke MĂŒnze genannt. Nach EU-Recht dĂŒrfen Medaillen nur in einer Form hergestellt oder verbreitet werden, welche die Gefahr einer Verwechslung mit EuromĂŒnzen ausschliesst. Siehe Anlage- MĂŒnze, Denkgeld, Edelmetall, Goldpreis, MĂŒnze, Numismatik.
