BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Meldeverfahren (reporting procedure)
Wenn nicht anders definiert, meint man damit den automatischen zwischenstaatlichen Austausch von Informationen ĂŒber getĂ€tigte Zinszahlungen innert der EuropĂ€ischen Union und in den so genannten abhĂ€ngigen und assoziierten Gebieten, nĂ€mlich Channel Islands (Jersey, Guernsey, Isle of Man), Gibraltar, Madeira und British Virgin Islands. Siehe Offshore Banking.

