BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Messegeld (fair fee)
Abgabe eines Ausstellers an den Veranstalter einer Mustermesse oder Verkaufsmesse. Dieses wird bis heute gewöhnlich in Form eines Standgeldes (stall money) in Rechnung gestellt. In Kirchen eine Zahlung an den Geistlichen dafĂŒr, dass er fĂŒr die Gemeinde einen Gottesdienst hĂ€lt (die Messe feiert); in vielen (armen) LĂ€ndern bis anhin das einzige Einkommen eines Priesters ĂŒberhaupt oder dass er des bestimmten Anliegens eines Lebenden bei der Messfeier gedenkt bzw. besonders fĂŒr die Seelenruhe eines Toten betet. Die GebĂŒhr wird auch Mess-Stipendium (offering for a Mass) genannt, und ĂŒber deren Höhe und Verwendungszwecke haben die Kirchenbehörden (Diözesen, Bischofs-Konferenzen) entsprechende Vorschriften erlassen. -Im Falle einer besonderen Messfeier (etwa Hinzuziehung eines Orchesters, eines Chors, so wie auch heute nicht selten bei einer Brautmesse oder bei einem JubilĂ€umsgottesdienst) werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt bzw. es muss vom Besteller eine entsprechende Vorauszahlung geleistet werden. Eine feierliche Brautmesse (church wedding embodied into Holy Mass) kann bei dreissig Mitwirkenden derzeit bis zu 10 000 EUR (Honorar der Musiker und SĂ€nger, LohnausfallvergĂŒtung fĂŒr Beteiligte, Fahrt-, Verpflegungs-und Ăbernachtungskosten, VersicherungsgebĂŒhren) kosten. Siehe Ablassgeld, Amtsgeld, Annaten, Denkgeld, Dispensationsgeld, Glockengeld, Kathedralgeld, Kerzengeld, Kirchgeld, Marktgeld, Memoriengeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Pönalgeld, Prokurationsgeld.

