BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mindestreserve-Soll, EZB

Mindestreserve-Soll (required minimum reserve)

Bei der EZB wird die Höhe der zu hinterlegenden Mindestreserve (das Mindestreserve-Soll) eines jeden Instituts zunĂ€chst errechnet, indem auf den Betrag der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Mindestreserve- Satz der entsprechenden Kategorie der Verbindlichkeiten (Mindestreserve-Basis) auf der Grundlage der der Bilanzdaten vom Ende eines jeden Kalendermonats angewendet werden. Anschliessend zieht jedes Institut von dieser Grösse einen Freibetrag (von derzeit 100 000 EUR) ab. Siehe ReserveĂŒberschuss. Vgl. zur Höhe der SĂ€tze den Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€re Statistik" im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die "ErlĂ€uterungen" am Ende des statistischen Teils.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen