BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mindestzuteilungs-Quote, Niedrigster

Mindestzuteilungs-Quote (minimum allotment ratio)

Niedrigster Prozentsatz, der zum marginalen Zinssatz zugeteilten Geboten bei TendergeschĂ€ften mit der EZB. Diese kann beschliessen, eine Mindestquote bei den TendergeschĂ€ften einzufĂŒhren. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€rer Statistik" im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die "ErlĂ€uterungen" am Ende des statistischen Teils.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen