BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Mistrade (mistrade)
Im Finanzmarkt ein GeschĂ€ftsabschluss, der durch die irrtĂŒmliche Eingabe von AuftrĂ€gen zustande kommt und rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden kann. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden ĂŒber undurchsichtige Mistrade- Regelungen). Siehe Definitiver Kauf, Ăbertragung, endgĂŒltige.

