BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

MĂƒÆ’Ă‚ÂŒndelsicherheit, Gesetzlich

MĂŒndelsicherheit (trustee security status)

Gesetzlich geforderte Sicherheit fĂŒr Anlagen aus MĂŒndelgeld (= Guthaben bevormundeter Personen). ZulĂ€ssig sind in der Regel Spareinlagen und Anleihen öffentlich-rechtlicher Emittenten; ausgeschlossen sind jedoch Aktien oder Derivate. Siehe Gilt Edged.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen