BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
MĂŒnzcommis (coinage clerk)
In frĂŒherer Zeit ein Handlungsgehilfe, dem die Umrechnung des vielerlei umlaufenden bzw. von (auslĂ€ndischen) Kunden zur Zahlung gegebenen Hartgeldes oblag. Von Amsterdam wird um 1720 berichtet, dass ein MĂŒnzcommis an die hundert weltweit kursierende MĂŒnzen kennen musste und zu bewerten hatte. Siehe Rechenknecht.

