BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Multi-Currency Klausel (so auch im Deutschen gesagt)
Eine KreditfazilitĂ€t (Kreditrahmen: der einem Darlehnsnehmer zugesagte Betrag, bis zu dessen Höhe er bei der Bank Kredite in Anspruch nehmen darf), die wahlweise in zwei oder mehreren der im Vertrag vereinbarten WĂ€hrungen beansprucht werden kann, manchmal auch Multi-Currency Credit Line genannt. Ein Unternehmen kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Bank ein Darlehn wahlweise in einer von mehreren WĂ€hrungen in Anspruch nehmen. Siehe DoppelwĂ€hrungsanleihe, ReferenzwĂ€hrung, Valutenklausel. Multijurisdictional Disclosure System, MDS: In den USA Abkommen der Securities and Exchange Commission mit Aufsichtsbehörden anderer Staaten ĂŒber bestimmte Fragen der Beaufsichtigung, im besonderen ĂŒber Offenlegungspflichten auslĂ€ndischer, an US- Börsen zum Handel zugelassener Gesellschaften. Siehe Memoranda of Understanding. Multilateral Investment Guarantee Agency, MIGA: Institution der Weltbank, 1988 gegrĂŒndet, mit Sitz in Washington, DC. Ihre Aufgabe ist die Förderung von Direktinvestitionen in EntwicklungslĂ€nder durch (Teil)Garantie-Ăbernahmen zur Deckung des politischen Risikos (Enteignung, Krieg und innere Unruhen, Kapitalverkehrs-BeschrĂ€nkungen, Vertragsbruch). Siehe Devisenzwangswirtschaft, Kapitalverkehrskontrolle, Low Income Countries, Washington Concensus. Vgl. http://www.miga.org.

