Mündelsicherheit (trustee security status)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Gesetzlich geforderte Sicherheit für Anlagen aus Mündelgeld (= Guthaben bevormundeter Personen). Zulässig sind in der Regel Spareinlagen und Anleihen öffentlich-rechtlicher Emittenten; ausgeschlossen sind jedoch Aktien oder Derivate. Siehe Gilt Edged.
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