Münze (coin; mint)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein und umgangssprachlich ein jedes geprägte oder gegossene Metallstück in runder oder eckiger Form mit Inschrift und einer Wertangabe, ohne Rücksicht auf seinen heutigen Verwendungszweck (Zahlungsmittel, Kapitalanlage, Sammlerstück, Antiquität). Als Zahlungsmittel jetzt gültiges und daher mit Annahmezwang ausgestattetes, in der Regel gerundetes Metallstück (Hartgeld). Ort, an dem Geldstücke und Medaillen geprägt werden. -Die Abgrenzung zwischen Münze und Medaille ist nicht eindeutig. Oft werde alle unter enthaltenen später nachgefertigten Stücke neu geprägte Exemplare ohne gesetzliche Zahlungsmitteleigenschaft sowie die nur als Anlageobjekt nachgefragten, wiewohl rein theoretisch mit Zahlungsmitteleigenschaft versehenen Stücke (etwa: Gold-Dollar, Vreneli) als Medaille bezeichnet. -Nach EU-Recht müssen Nachahmungen ausser Kurs gesetzter oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordener Münzen eindeutig erkennbar sein. Anderenfalls kann die Prägung als Falschgeld verdächtige Münze eingezogen werden, und der Ausgeber bzw. Verbreiter erwartet ein Strafverfahren. Siehe Abnutzung, Alliage, Anlage-Münze, Annahmezwang, Aushingeld, Auswurfgeld, Avers, Bargeld, Denkgeld, Eisengeld, Fehlprägung, Geld, böses, Geld, schweres, Halling, Heller, Kaisermünze, Katzengeld, Kipper, Koala, Kreuzer, Kurantmünze, Medaille, Münzpflege, Münzregal, Noble, Numismatik, Passiergewicht, Rändelung, Remedium, Revers, Scheidemünze, Wipper.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16331996 |
