BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
NamensidentitÀt (firm's name identity)
GemĂ€ss europĂ€ischem Gemeinschaftsrecht und aufsichtlicher Ăbereinkunft können (ungeachtet allfĂ€lliger Vorschriften ĂŒber die Verwendung der Worte "Bank", "Sparkasse" oder anderer Bankbezeichnungen) Kreditinstitute fĂŒr die AusĂŒbung ihrer TĂ€tigkeit im Gebiet der EU gesamthaft denselben Namen verwenden wie in ihrem Sitzland. Besteht die Gefahr einer Verwechslung, so können die AufnahmelĂ€nder der Klarheit wegen einen erlĂ€uternden Zusatz zu der Bezeichnung vorschreiben.

