BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Namenspapier (registered security)
Urkunde, die fĂŒr die Ăbertragung des verurkundeten Rechts unentbehrlich ist. Dazu gehören die Rektapapiere (Namenspapiere im engeren Sinne); diese lauten grundsĂ€tzlich auf eine bestimmte, in dem Papier mit Namen bezeichnete Person und können bloss durch Abtretung und Ăbergabe oder durch Erbgang ĂŒbertragen werden und Orderpapiere, die auf eine bestimmte Person oder an deren Order lauten; sie werden durch Indossament ĂŒbertragen. Siehe Aktie.

