BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Nominee, Deutschen

Nominee (so auch im Deutschen gesagt)

Auf dem Finanzmarkt eine Firma (in der Regel eine Bank), die als Besitzerin von Wertpapieren auftritt, wobei aber das Eigentum an diesen Papieren bei unbekannten Personen liegt. Der Nominee handelt daher nur als TreuhĂ€nder. Weil unter diesem Deckmantel auch verbotene InsidergeschĂ€fte getĂ€tigt wurden, wenden die Kontrollorgane an den Börsen und die Aufsichtsbehörden den Nominees besondere Beachtung zu. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Enttarnung der wirklichen Wertpapier-EigentĂŒmer ("street name" von Insidern) Ă€usserst schwer, wenn nicht gar unmöglich ist -Verschiedene grosse Aktiengesellschaften haben Stimmrechts-BeschrĂ€nkungen fĂŒr Nominees eingefĂŒhrt. In Bezug auf die Wirksamkeit einer solchen Regelung gehen die Meinungen auseinander. Siehe Address Spoofing, Aktienanalyse, Authentifizierungsgebot, Frontrunning, Fluchtgeld, GeldwĂ€sche, IdentitĂ€tsprĂŒfungspflicht, InsiderTransaktion, Kontensperre, Konto, falsches, Kundendaten-Informationspflicht, Pasion- Falle, Scalping, Scheintransaktionen, Strohmann, Treuhandvertrag.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen