Nebenfonds, GeldbetrĂƒÆ’Ă‚Â€ge

Nebenfonds (extra funds)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter GeldbetrÀge und Vermögenswerte, die von staatlichen Behörden ausserhalb des jÀhrlichen Etatbewilligungsrechts des Parlaments verwaltet werden

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter GeldbetrĂ€ge und Vermögenswerte, die von staatlichen Behörden ausserhalb des jĂ€hrlichen Etatbewilligungsrechts des Parlaments verwaltet werden. FrĂŒher auch in Deutschland auf allen Ebenen verbreitet ("alte Fondswirtschaft"), was die Einheit, VollstĂ€ndigkeit (completeness) und Übersichtlichkeit des jeweiligen Gesamthaushalts ausserordentlich stark störte und eine Kontrolle durch die Volksvertretung verunmöglichte. Heute verfassungsrechtlich verboten. Siehe Invalidenfonds.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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