Negativzins (interest charge)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die von Behörden (Zentralbank, Aufsichtsbehörde) verfügte Weisung an Banken, bestimmten Einlegern (in der Regel Gebietsfremden) eine in der Höhe vorgeschriebene Belastung (Kommission) ihren Konten abzubuchen. Zweck der Massnahme ist es, entsprechende Kunden zum Abzug ihrer Depositen zu bewegen. Im Zuge der Abwehrmassnahmen der Zentralbanken gegen heisses Geld um 1970 bekannt geworden. Siehe Kommission, Zins, Verzinsungsverbot.
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