BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
OffenmarktgeschÀft (open market operation)
Geldpolitischer Eingriff, der auf Initiative der Zentralbank am Finanzmarkt durchgefĂŒhrt wird. -Im Rahmen der EZB umfasst das OffenmarktgeschĂ€ft die folgenden Transaktionen: definitiver Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten (per Kassa und per Termin), Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen einer RĂŒckkaufsvereinbarung, KreditgewĂ€hrung oder Kreditaufnahme gegen Sicherheiten, Emission von Schuldverschreibungen der EZB, Hereinnahme von Einlagen oder Devisen-Swaps zwischen inlĂ€ndischer und auslĂ€ndischer WĂ€hrung. Siehe PensionsgeschĂ€ft. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 56 ff. (OffenmarktgeschĂ€fte der EZB), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen fĂŒr Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Ăbersichten). Offenmarkt-Tender-Operations-System, OMTOS: Von der Deutschen Bundesbank seit Mitte November 2005 angewandtes Verfahren fĂŒr Gebote und Bescheide ĂŒber die Zuteilung im Zuge von OffenmarktgeschĂ€ften; das System ermöglicht einen zeitsynchronen Austausch von Informationen. Es löste das bis dahin praktizierte Automatische Bietungssystem (ABS) ab. Siehe Bietungshöchstbetrag, Höchstbietungsgrenze, Tender, Zinstender. Vgl. GeschĂ€ftsbericht 2005 der Deutschen Bundesbank, S. 99 f.

