BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Optionsanleihe, Anleihe

Optionsanleihe (option loan)

Eine Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat hier innert einer festgesetzten Frist das Recht (die Voranwartschaft) auf den Bezug von Aktien (seltener bzw. auch zu festverzinslichen Wertpapieren oder Edelmetallen) in einem bestimmten, vor Begebung der Optionsanleihe festgelegten VerhĂ€ltnis zum Nennwert des Wertpapiers. Man nennt diese festgelegte Relation auch den Hebel (leverage). Im gleichen VerhĂ€ltnis wie der Hebel, also einem Vielfachen des Nennwertes, bewegen sich allfĂ€llige Kursgewinne oder Kursverluste. -In letzter Zeit sind viele Varianten der Optionsanleihe marktgĂ€ngig worden. Sie eröffnen ihrem Inhaber beispielsweise die Möglichkeit zum Bezug von festverzinslichen AnleihestĂŒcken einer Folgeanleihe der Emittenten (Optionsanleihe ausgestattet mit Zins-Warrants; Bond-Warrants); Aktien und AnleihestĂŒcken einer Folgeanleihe der Emittenten (Optionsanleihe ausgestattet mit Aktien-und Bond- Warrants); Partizipationsscheinen der Emittenten; einer bestimmten Menge von WĂ€hrungseinheiten zu einem bestimmten Kurs (Optionsanleihe ausgestattet mit WĂ€hrungswarrants; Currency-Warrants); einer bestimmten Menge eines Edelmetalls (Platin, Gold). Siehe European Master Agreement, Warrants.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen