BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Organisationsplan, Antrag

Organisationsplan (organisation chart)

Einem Antrag auf Erlaubnis bei der Aufsichtsbehörde ist ein Plan vorzulegen, aus dem der organisatorische Aufbau und die Art der vorgesehenen GeschĂ€fte des Instituts deutlich werden. Rechtsquelle ist Artikel 7 und Artikel 22 der Richtlinie 2006/48/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 ĂŒber die Aufnahme und AusĂŒbung der TĂ€tigkeit der Kreditinstitute (Neufassung). Siehe Organisationsvorschriften.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen