Omnibus-Konto (general account)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In diesem Fall verwahrt ein (Wertpapier)Finanzdienstleister die im KundengeschÀft zugeflossenen BetrÀge nicht getrennt nach einzelnen Auftraggebern, sondern (eventuell gar mit anderen Posten des Unternehmens) auf nur einem einzigen Konto. In Deutschland ist diese Buchungspraxis nach § 34a, Abs. 1 WpHG verboten. Siehe Pooling. Vgl. auch Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 86 f.
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