Ordnungsgeld, Zahlung

Ordnungsgeld (fine)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein eine Zahlung, die eine natürliche oder juristische Person als Strafe für schuldhafte Verletzung von Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien, Verhaltensvorschriften [etwa bei Gericht] usw.) in Bargeld zu leisten hat.

Allgemein eine Zahlung, die eine natürliche oder juristische Person als Strafe für schuldhafte Verletzung von Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien, Verhaltensvorschriften [etwa bei Gericht] usw.) in Bargeld zu leisten hat.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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