BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Paraphernalgeld, Dokumenten

Paraphernalgeld (paraphernalia)

In Àlteren Dokumenten Bargeld oder VermögensgegenstÀnde, die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und pherne = Mitgift. Siehe Brautgeld, Hielichgeld, Wittum.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen