BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Pariser Club (Club of Paris)
Bei Bedarf zusammentretender Ausschuss von Vertretern der GlĂ€ubigerstaaten und Schuldnerstaaten im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten von SchuldnerlĂ€nder. Das auf das Jahr 1956 zurĂŒckgehende Gremium berĂ€t ĂŒber Anpassungsprogramme und Umschuldungen und arbeitet mit dem Internationalen WĂ€hrungsfonds eng zusammen. Siehe Internationales Finanzinstitut, Londoner Club, Prager Verlautbarung, SchuldenrĂŒckfĂŒhrungsmechanismus, unabhĂ€ngiger, Staatsschulden, verweigerte.

