BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

ParitĂƒÆ’Ă‚Â€t, Festlegung

ParitÀt (parity)

1 Die (behördliche) Festlegung des Wertes einer WĂ€hrung gegenĂŒber einem unterlegten Vergleichsmasstab, etwa 1 EUR = 1,180690 Sonderziehungsrecht. Der Wechselkurs als aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage gebildeter Preis kann davon mehr oder minder stark und auch mehr oder minder lang abweichen. 2 Bei Wandelanleihen bestimmt das BezugsverhĂ€ltnis (conversion ratio), wie viele Aktien man pro Anleihe beziehen kann. Multipliziert mit dem jetzigen Aktienkurs, erhĂ€lt man die ParitĂ€t, nĂ€mlich den Marktwert der Wandelanleihe. Siehe Abwertung, Aufwertung ParitĂ€t, zeitindifferente (time indifferent parity): In Bezug auf das Geld meint man damit den Grundsatz, dass Geld als Masstab durch die Zeit den gleichen Wert, also die gleiche Kaufkraft behalten muss. Siehe Geldwert, Kaufkraft, Nominalwertprinzip.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen