BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

PatronatserklĂƒÆ’Ă‚Â€rung, Sprache

PatronatserklÀrung (guarantee)

In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine WillenserklĂ€rung, durch die sich jemand verpflichtet, die ErfĂŒllung der Verbindlichkeiten eines anderen sicherzustellen. Derartige GeschĂ€fte fallen in Deutschland unter § 1 KWG und sind daher erlaubnispflichtig. Siehe AusserbilanzgeschĂ€ft, Aval, Bail-out, BĂŒrgschaft, GarantiegeschĂ€ft, Kreditzusage, unwiderrufliche. Payback (so auch im Deutschen gesagt). Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter den Betrag, der einem Anleger beim Ausstieg aus einer kurzfristigen Investition zufliesst; also das eingesetzte Kapital plus dem Gewinn bzw. minus dem Verlust. Siehe Exit, Flip. PayDirect: Computerzahlungs-System der Firma Yahoo, ursprĂŒnglich auf die Bezahlung im Rahmen der Internet-Versteigerungen durch Yahoo ausgerichtet und spĂ€ter um weitere Funktionen ausgestaltet. Zum Jahresende 2007 beschloss Yahoo, den Dienst völlig einzustellen, weil er zu verlustreich war. Siehe Billpoint.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen