BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Pension (pension)
RegelmĂ€ssige Zahlung eines Ruhegehalts an eine Person; im besonderen an ehemalige BeschĂ€ftigte im öffentlichen Dienst. FrĂŒher auch: aus öffentlicher Kasse zum ausdrĂŒcklichen Dank fĂŒr das zum Nutzen des Gemeinwohls geleistete Dienste bezahltes Ehrengehalt fĂŒr eine herausragende Person; diese wurde dann oft StaatspensionĂ€r (state pensioner) genannt. Manchmal auch fĂŒr den Vorgang der Pensionierung gesagt. Siehe Apanage, Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen, Rentner.

