BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

PensionsgeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft, Kauf

PensionsgeschĂ€ft, liquiditĂ€tszufĂŒhrendes (repurchase operation; repo)

Allgemein der Kauf eines Vermögensgegenstandes mit gleichzeitiger Vereinbarung des RĂŒckkaufs zu einem spĂ€teren, vertraglich festgelegten Termin. Die Zentralbank (ZB) leitet PrimĂ€rliquiditĂ€t fĂŒr bestimmte Zeit in den Kreislauf, um den Markt zu verflĂŒssigen sowie um "Zinsausreisser“ nach oben zu glĂ€tten (Interdependenz der Zinsen!; aussenwirtschaftliche Wirkungen Âź heisses Geld dringt ein!). Sie kauft hierob von den Banken Wertpapiere an. Die Partner verpflichten sich, diese Papiere nach einer vertraglich vereinbarten Zeit (etwa: 14 Tage) von der ZB zurĂŒckzukaufen. Die ZB saugt PrimĂ€rliquiditĂ€t fĂŒr bestimmte Zeit ab, um den Markt zu versteifen, nĂ€mlich den Überhang an ihrem Geld abzubauen sowie um unerwĂŒnschten Zinssturz (Interdependenz der Zinsen!; aussenwirtschaftliche Wirkungen Âź Geldexport!) zu vermeiden. Sie bietet hierob den Banken Wertpapiere zum Kauf an. Die Partner nehmen diese fĂŒr eine vertraglich festgelegte Zeit in ihr Portefeuille. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit kauft die ZB die Papiere zurĂŒck. Zentralbank-geld zufĂŒhrende befristete Transaktion auf der Grundlage einer RĂŒckkaufsvereinbarung -Die EZB fĂŒhrt entsprechende GeschĂ€fte im Rahmen des Hauptfinanzierungs-Instruments, der LĂ€ngerfristigen RefinanzierungsgeschĂ€fte, der Strukturellen Operationen sowie der Feinsteuerungs- Operationen durch. Siehe auch Repo-GeschĂ€ft, Pensionssatz, Zuteilungsverfahren, hollĂ€ndisches.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen