BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Peter-Regel (Peter principle)
In einem abgestuften, hierarchisch gegliedertem Sozialgebilde (wie in einer Bank) herrscht die Tendenz vor, dass ein Mitarbeiter bis zu seiner Stufe der UnfĂ€higkeit aufsteigt. -Denn wer in seinem Arbeitsbereich Ăberdurchschnittliches leistet, der fĂ€llt auf und wird in der Regel nach oben befördert. Das geschieht nun freilich so lange, bis er schlussendlich eine Stellung erreicht hat, fĂŒr deren Aufgabenbereich er weder das nötige Sachwissen noch die erforderliche Erfahrung mitbringt. Er verliert deswegen leicht den Ăberblick und fĂ€llt fĂŒr das Unternehmen kostspielige Entscheidungen. Da sich dies insbesondere bei einer Bank verheerend auf die Einleger auswirken könnte, bedarf es hier unter anderem einer Aufsichtsbehörde. -Die Peter-Regel gilt nicht fĂŒr die höheren Positionen bei staatlichen Behörden und bei der Zentralbank! Denn dort ist fĂŒr den Aufstieg bzw. Einstieg in die Spitze gewöhnlich die Mitgliedschaft in einer politischen Partei massgebend. Siehe Intangibels, Risiko, personelles Peterspfennig (Peter pence): In den katholischen Ortskirchen der ganzen Welt jĂ€hrlich am Fest der Apostel Petrus und Paulus (am 29. Juni bzw. am nachfolgenden Sonntag) veranstaltete Kollekte, deren Ertrag dem Papst zur freien VerfĂŒgung nach Rom ĂŒberwiesen wird. Diese Umlage geht auf eine regelmĂ€ssige Spende aus England des 8. Jhts. zurĂŒck (daher auch der Name!) und wurde in dem Rundschreiben "SAEPE VENERABILIS" des Papstes Pius IX vom 5. August 1871 im einzelnen geregelt. Siehe Ablassgeld, Annaten, Anzugsgeld, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Prokurationsgeld, Seminargeld.

