BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Pfandleiher, Betriebe

Pfandleiher (pawnbroker)

Betriebe, die gewerbsmÀssig verzinsliche Darlehn gegen die VerpfÀndung von (Wert)GegenstÀnden gewÀhren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der GeldwÀsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Siehe Beleihungswert, Faustpfand, Zahlhaus.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen