BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

PlanvermĂƒÆ’Ă‚Â¶gen, Begriff

Planvermögen (plan assets [of an employee benefit plan])

Begriff aus den IAS; gemeint sind Investitionen, aus deren Ertrag Leistungen an ausgeschiedene BeschÀftigte bezahlt werden. Siehe Abfindungsgeld, Entlassungsgeld, Pensionsfonds, Pensionsverpflichtungen, Vermögen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen