BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Portaldienst (aggregator)
Auf FinanzmĂ€rkten ein Internetprovider, der das gleichartige Angebot verschiedener Finanzdienstleister ĂŒbersichtlich geordnet zusammenfasst und es damit ermöglicht, auf Tastendruck eine verbesserte Markttransparenz zu gewinnen. -Die Aufsichtsbehörden prĂŒften in letzter Zeit verstĂ€rkt, ob bei solchen Angeboten erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbracht werden. In Deutschland ist die erlaubnispflichtige Anlage-Vermittlung schon dann erfĂŒllt, wenn neben der Informationsbeschaffung ĂŒber Finanzinstrumente der Anbieter genannt wird und ĂŒber eine Weiterleitung die VerknĂŒpfung mit ihm erfolgt. Siehe Anlage-Vermittlung, Handelssystem, alternatives, Phishing.

