BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Prager, Verlautbarung

Prager Verlautbarung (Prague communiqué)

Bei seiner Sitzung in Prag im September 2000 beschloss der Internationale Ausschuss fĂŒr Geld und Finanzen (International Monetary and Financial Committee) des Internationalen WĂ€hrungsfonds (IMF), im Falle der ZahlungsunfĂ€higkeit eines Staates auch private GlĂ€ubiger an den Lasten zu beteiligen. Eine Bevorzugung von GlĂ€ubigergruppen soll es fortan nicht mehr geben. -Zweck der Regelung ist es zu vermeiden, dass private Geldgeben in ein schon vom Staatsbankrott gezeichnetes Land (wie etwa 2000 Argentinien, 2002 Brasilien) Kredite vergeben in der Erwartung, dass die uneinbringlichen Forderungen von anderen (praktisch dem IMF) getragen werden. Siehe Londoner Verfahren, Moral Hazard, Risikoanhebung, subjektive, SchuldenrĂŒckfĂŒhrungsmechanismus, unabhĂ€ngiger, Staatsschulden, verweigerte, Umschuldungs- Klauseln.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen