BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Prearranged Trades (so auch im Deutschen gesagt)
GeschĂ€ftsabschlĂŒsse an der Börse, die nach vorheriger Absprache zweier Handelsteilnehmer durch die unmittelbar aufeinander folgende Eingabe gegenlĂ€ufiger limitierter AuftrĂ€ge herbeigefĂŒhrt werden. -Solche VertrĂ€ge sind in den Börsenordnungen fast immer ausdrĂŒcklich verboten. Weil es sich um eine Form der MarkttĂ€uschung handelt (es findet ja kein tatsĂ€chlicher wirtschaftlicher Austausch von Finanzinstrumenten oder Waren statt), verfolgen auch die Aufsichtsbehörden derartige GeschĂ€fte. Siehe Bear Raid, Bull Raid, GeschĂ€fte, abgesprochene, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Wash Sales. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 186 (aufgedeckte FĂ€lle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 (Schwerpunkt aufgedeckter FĂ€lle liegt bei Freiverkehrswerten).

