BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Privatbankier (private banker, individual banker)
Persönlich mit ihrem Vermögen haftende Inhaber bzw. Teilhaber von Banken in der Rechtsform der Einzelfirma oder Kommanditgesellschaft. In Deutschland sind solche Firmen grundsĂ€tzlich nicht erlaubt. In der Schweiz bestehen solche (teilweise traditionsreiche und in der Regel auf einen bestimmten Kundenkreis oder auf ein GeschĂ€ftsfeld spezialisierte) BankhĂ€user vor allem in Basel, Genf, Lausanne und ZĂŒrich. Siehe Einzelfirma, bankliche. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 117 (Inhaberkontrollverfahren bei Privatbanken; Erlaubnis fĂŒr die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft).

