BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Progression, Einkommensteuertarif

Progression, kalte (sly progressive taxation)

Wenn der Einkommensteuertarif nicht fortgesetzt angepasst wird, dann fĂŒhrt eine inflationsausgleichende Einkommenssteigerung (wegen der Zunahme des Steuersatzes bei wachsender Grösse der Bemessungsgrundlage = Progressionstarif) zu einem höheren Steuersatz und damit zu einer grösseren Steuerbelastung, wiewohl das kaufkrĂ€ftige Einkommen gleich bleibt. In der Schweiz gibt es daher eine Bindung des Gesetzgebers an einen Ausgleich der kalten Progression; in Deutschland liess sich dies bis anhin nicht erreichen. -Die EZB berechnet die kalte Progression im Zuge des Zwei-SĂ€ulen-Prinzips. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom MĂ€rz 2006, S. 67 (Formel), S. 74 f. (Progressions-Wirkung bei der Lohnsteuer).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen