BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Provision (commission)
Auf dem Finanzmarkt allgemein die VergĂŒtung (= Provisionsertrag) bzw. Zahlung (= Provisionsaufwendung, Kommission) fĂŒr alle Dienstleistungen eines Instituts, die nicht im Rahmen eines Darlehns erbracht werden. Im besonderen die GebĂŒhr, in der Regel als Anteil (Promillesatz, Prozentsatz) berechnet, mit der Banken bei der Abwicklung von WertpapiergeschĂ€ften dem Kunden belasten. MaklergebĂŒhr: die Zahlung an den Vermittler eines (Finanz)Vertrags. In der Wirtschaftspresse auch hĂ€ufig mit Kommission gleichgesetzt. Siehe BankgebĂŒhren, Disagio, Entgelt, Facility Fee, GeschĂ€fte, provisionsabhĂ€ngige, GebĂŒhr, MaklergebĂŒhr, Reedergeld, Roadshow, VergĂŒtung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2007, S. 15 ff. (S. 29 ff.: viele wichtige Daten aus der Gewinn-und Verlustrechnung sowie der Aufwands- und Ertragsrechnung deutscher Banken seit 2000, untergliedert nach Bankengruppen; S. 32: Provisions-Aufwendungen und ProvisionsertrĂ€ge seit 1999).

