BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

PrĂƒÆ’Ă‚ÂŒfung, AufsichtsbehĂƒÆ’Ă‚Â¶rde

PrĂŒfung, mangelfreie (satisfactory audit)

Die Aufsichtsbehörde hat im Zuge einer Kontrolle eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 36 WpHG keine Fehler oder MĂ€ngel gefunden. Was Fehler und MĂ€ngel sind, definiert in Deutschland die zu Jahresbeginn 2005 in Kraft getretene Wertpapierdienstleistungs-PrĂŒfungsverordnung (WpDPV). Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht kann im Falle mangelfreier PrĂŒfung in einem Jahr in den nĂ€chsten Jahre eine vereinfachte PrĂŒfung vornehmen. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 109.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen