BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Public-to-Privat, P2P (so auch im Deutschen gesagt)
Die Aktien eines Unternehmens werden (von der Gesellschaft selbst, von einem Investor, von einem Ăbernahmegewillten) an der Börse von den AktionĂ€ren (in der Regel ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum und im Falle von geplanten Ăbernahmen oft auch im Verborgenen) erworben; und die Aktie wird zuletzt aus dem Handel an der Börse herausgenommen. Siehe Delisting, Deregistrierung, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.

