Papiere, Oberbegriff

Papiere (papers)

15.04.2008 - 00:20:39

Oberbegriff fĂŒr alle auf dem Finanzmarkt handelbaren VertrĂ€ge, die eine Zahlung in Geld zum Gegenstand haben oder eine Lieferung von Waren (wie vor allem bei Optionen) einschliessen

Oberbegriff fĂŒr alle auf dem Finanzmarkt handelbaren VertrĂ€ge, die eine Zahlung in Geld zum Gegenstand haben oder eine Lieferung von Waren (wie vor allem bei Optionen) einschliessen. -Die VertrĂ€ge mĂŒssen dabei nicht als SchriftstĂŒck im engeren Sinne ausgestellt sein, also nicht auf dem Werkstoff Papier als TrĂ€ger. Vielmehr genĂŒgen inzwischen weithin auch entsprechende elektronische Aufzeichnungen als rechtsgĂŒltige Vereinbarung. Auch ist die BörsenfĂ€higkeit kein unerlĂ€ssliches Merkmal des (sehr weiten) Begriffes. Siehe Aktie, Anleihe, Effekten, Inhaberschuldverschreibung, Obligation, Option, Privatplazierung, Produkt, Schuldverschreibung, Titel, Vertretbarkeit, Wertpapiere, Wertschriften.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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