PublizitĂƒÆ’Ă‚Â€t, BĂƒÆ’Ă‚Â¶rsenzugelassene

PublizitÀt, situationsbezogene (situative publicity)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der RegelpublizitÀt (Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl

Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der RegelpublizitĂ€t (Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl. Anhang und Lagebericht) zu einer Ad-hoc-PublizitĂ€t verpflichtet, um den Marktteilnehmern zwischen den Stichtagen der RegelpublizitĂ€t den raschen Zugang zu Informationen ĂŒber wichtige Unternehmensereignisse zu gestatten. Dies ist in § 15, Abs. 1 WpHG vorgeschrieben. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Delisting, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktdisziplin, Scalping, Stimmrecht-Offenlegung, WirtschaftsprĂŒfer.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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