BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Rating-Agentur (rating agency, external credit assessment institution, ECAI)
Dienstleistungsunternehmen, welches Wirtschaftseinheiten (Staaten, Firmen, Fonds, einzelne Papiere) nach BonitĂ€tsklassen bewertet. Diese Bewertung wird im wesentlichen mit Buchstaben ausgedrĂŒckt. AAA (Triple A) steht fĂŒr höchste BonitĂ€t und nahezu kein Ausfall-Risiko, C fĂŒr schlechte BonitĂ€t und D praktisch fĂŒr ZahlungsunfĂ€higkeit. Zahlen werden teilweise als Zusatz verwendet. Diese Benotung ist entscheidend dafĂŒr, welche Konditionen die Banken bei Krediten an die jeweilige Firma gewĂ€hrt. International sind die beiden Agenturen Standard & Poor's (S&P) sowie Moody's fĂŒhrend, an dritter Stelle steht Fitch. -Rating- Agenturen als unabhĂ€ngige Informationsvermittler können mit hohem Sachverstand die in der Regel nur sehr schwer zu durchschauende Vielschichtigkeit von Unternehmensdaten in einer jedermann sofort einsichtigen Note ausdrĂŒcken. Damit erhöhen sie die Effizienz der FinanzmĂ€rkte. Fehlerhafte Beurteilungen können auf der anderen Seite schwerwiegende Folgen fĂŒr Anleger und gar fĂŒr das die FinanzmarktstabilitĂ€t nach sich ziehen. Dies zeigte sich bei den Verwerfungen auf dem Hypothekenmarkt der USA im Sommer 2007 (Subprime-Krise). In diesem Zusammenhang wurde bezweifelt, ob ĂŒberhaupt die Rating- Agentur die immer komplizierter werdenden Finanzinstrumente mit einem eindimensionalen Urteil (wie bei Anleihen sicher sinnvoll und ĂŒberzeugend) beurteilen können. GrundsĂ€tzlich jedoch ist zu beachten: Noten der Rating-Agenturen sollten die eigene Risiko- EinschĂ€tzung der Investoren lediglich ergĂ€nzen; ein Ersatz fĂŒr eine breit angelegte eigene Risiko-Beurteilung dĂŒrfen sie nicht sein! -Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die PrĂ€mien bei Credit Default Swaps (CDSs) Rating-EinschĂ€tzungen der Agenturen vorwegnehmen. Siehe BonitĂ€tsnote, Downrating, Portfolio-Versicherung, Rating Service Unit, Rating-Stufungen, Shadow Rating. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 35 f. (aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln fĂŒr Rating-Agenturen), Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 102 (EU-Initiativen), S. 105 (Code of Conduct Fundamentals fĂŒr Rating- Agenturen, von der IOSCO erarbeitet), Jahresbericht 2004 der BaFin, S 12 (Verhaltenskodex fĂŒr Rating-Agenturen), S. 66 (Rolle der Rating-Agenturen im Kapitalmarkt), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 46 f. (Registrierung, Transparenz), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 79 (Voraussetzungen der aufsichtsrechtlichen Anerkennung einer Agentur), Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 39 f. (aufsichtsrechtliche Beurteilung).

