BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Regelersteller auch Standardsetter (standard setter)
Wenn nicht anders definiert Fachgremien, BeirĂ€te, AusschĂŒsse und Kommissionen, die Regeln (Standards) fĂŒr AblĂ€ufe auf dem Finanzmarkt vorschlagen. Diese werden dann vom Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden als allgemeingĂŒltige Vorschriften eingefĂŒhrt. -Den Standardsettern zĂ€hlt man auch alle Gremien bei, die Anleitungen fĂŒr die Rechnungslegung (nach IFRS, US-GAAP) erarbeiten und vorschlagen. Siehe AufsichtsgesprĂ€che, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, IFRS, Informations-Ăberladung.

