BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Regulierungs-Arbitrage (regulatory arbitrage)
Allgemein die Auslagerung von GeschĂ€ftsaktivitĂ€ten aus den Aufsichtsbehörden unterworfenen Breichen zu nicht der Aufsicht unterworfenen HandlungstrĂ€gern. Die Verlegung von aufsichtsrechtlich ĂŒberwachten Transaktionen aus dem Inland zu eigenen Niederlassungen in LĂ€nder mit minder strenger Beaufsichtigung (auch innert der EU). Im besonderen die Verlagerung der Kreditrisiken von Banken an Pensionsfonds, Hedge-Fonds und Versicherungsunternehmen, in verbriefter Form auch an Zweckgesellschaften. Die Beurteilung der Bilanzen der Auslagerer wird dadurch schwierig, wie sich angesichts des Enron-Skandals Ende 2001 in den USA und gelegentlich der Subprime-Krise 2007 gezeigt hat. Siehe Anderson- Skandal, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Corporate Governance, Enforcement, Verlust-Tarnung, Sarbanes-Oxley Act, Zweckgesellschaften. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

