BĂ–RSENLEXIKON ARTIKEL

Reintermediation, Banken

Reintermediation (re-intermediation)

Banken ĂĽbernehmen von ihnen selbst oder von nahestehenden Zweckgesellschaften ausgegebene notleidende Papiere. Oft geschieht dies nicht aus vertraglicher Verpflichtung (RĂĽckĂĽbertragungs-Klausel), sondern (wie etwa bei Asset Backed Securities im Gefolge der Subprime-Krise 2007) um die Reputation des Instituts zu wahren. Siehe Krise der Sicherheiten, Risikoprofil, UnterstĂĽtzung, stillschweigende, Verbriefung, Verlustabsorbierung, Wasserfall-Prinzip.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen