BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Reisescheck (traveller's cheque)
Von Banken oder Finanzunternehmen ausgegebene Schecks, die vor allem im internationalen Reiseverkehr Verwendung finden, auf feste BetrĂ€ge in einer bestimmten WĂ€hrung lauten und bei Zahlungsempfang mit einer (Vergleichs) Unterschrift quittiert werden mĂŒssen. Die Ausgabe solcher Schecks ist in Deutschland erlaubnispflichtig, das GeschĂ€ft unterliegt der Aufsicht; siehe auch § 1, Abs. 3, . 4 KWG. Siehe Reise-Zahlungsmittel. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84.

