BĂ–RSENLEXIKON ARTIKEL

Rekognitionsgeld, Zahlung

Rekognitionsgeld ()

Eine frĂĽhere Zahlung, die bei Beglaubigung von Dokumenten sofort in Bargeld zu entrichten war. Eine Abgabe, die Schiffen beim Befahren bestimmter FlĂĽsse auferlegt wurde. Siehe Furtgeld, Octroi, Rheinoctroi, Schleusengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen