BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rekognitionsgeld, Zahlung

Rekognitionsgeld ()

Eine frĂŒhere Zahlung, die bei Beglaubigung von Dokumenten sofort in Bargeld zu entrichten war. Eine Abgabe, die Schiffen beim Befahren bestimmter FlĂŒsse auferlegt wurde. Siehe Furtgeld, Octroi, Rheinoctroi, Schleusengeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen