BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Rekonstruktion (reconstruction)
Wiedervereinigung einer durch Stripping getrennten Anleihe. Im Falle von Bundesanleihen in Deutschland ist die Rekonstruktion Banken (MonetĂ€ren Finanzinstituten) lediglich fĂŒr deren EigenbestĂ€nde erlaubt. Das BemĂŒhen, beschĂ€digtes (Papier)Geld in seinen wesentlichen Merkmalen insoweit wiederherzustellen, dass die GĂŒltigkeit der Banknote zweifelsfrei erkennbar wird. Die Zentralbanken unterhalten zu diesem Zweck oft eigene, hoch spezialisierte Arbeitsgruppen. Siehe Geld, beschĂ€digtes.

