BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Repo-GeschÀft (repurchase agreement)
RĂŒckkaufsvereinbarung bei WertpapiergeschĂ€ften (Verkauf unter gleichzeitigem Termin-RĂŒckkauf), meistens bezogen auf den Verkehr zwischen Zentralbank und GeschĂ€ftsbanken. Der RĂŒckkaufpreis setzt sich zusammen aus Kaufpreis und Zins. -Wirtschaftlich betrachtet gilt das Repo-GeschĂ€ft als gedeckter Kredit, wobei jedoch Kursschwankungen wĂ€hrend der Laufzeit im Fall einer Ăber-oder Unterdeckung des Kredits zu einem regelmĂ€ssigen Margenausgleich fĂŒhren. Zweck der Repo- GeschĂ€fte mit der Zentralbank ist die kurzfristige LiquiditĂ€tssteuerung durch die diese. Siehe Finanzmarktintegration, europĂ€ische, Geldschöpfung, Geldmarkt-Segmente, PensionsgeschĂ€ft, liquiditĂ€tszufĂŒhrendes, Pensionssatz, RefinanzierungsgeschĂ€ft, lĂ€ngerfristiges. Vgl. ausfĂŒhrlich Monatsbericht der EZB vom November 2002, S. 61 ff.
