BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Risikoarbitrage (risk arbitrage)
Wenn nicht anders definiert, an der Effektenbörse das Eingehen von entgegengesetzten Positionen in Aktien eines Ăbernahmekandidaten (Zielgesellschaft) und seines voraussichtlichen Ăbernehmers (Bieters). Als Ă€usserst risikoreiche (wegen allfĂ€lliger Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft; vgl. fĂŒr Deutschland § 33, Abs. 1 WpĂG) Anlagetechnik seit etwa 1985 in Mode gekommen. Siehe Event-Driven Fund, Ăbernahme-Angebot, Ăbernahmerisiko.
