BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Risikoarbitrage, EffektenbĂƒÆ’Ă‚Â¶rse

Risikoarbitrage (risk arbitrage)

Wenn nicht anders definiert, an der Effektenbörse das Eingehen von entgegengesetzten Positionen in Aktien eines Übernahmekandidaten (Zielgesellschaft) und seines voraussichtlichen Übernehmers (Bieters). Als Ă€usserst risikoreiche (wegen allfĂ€lliger Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft; vgl. fĂŒr Deutschland § 33, Abs. 1 WpÜG) Anlagetechnik seit etwa 1985 in Mode gekommen. Siehe Event-Driven Fund, Übernahme-Angebot, Übernahmerisiko.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen