BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rohstoff-Terminvertrag, SpekulationsgeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft

Rohstoff-Terminvertrag (raw material future contract)

SpekulationsgeschĂ€ft an der Warenbörse zur Verankerung der Inputpreise wĂ€hrend der Verarbeitung. Eine MĂŒhle beispielsweise verkauft die eben eingelagerte Rohware zu einem bestimmten Preis (angenommen: 10 GE) auf einen spĂ€teren Termin, zu dem das Lager wieder aufgefĂŒllt und erneut Getreide gekauft werden muss. Ist nun der Marktpreis fĂŒr Getreide (und damit auch der fĂŒr Mehl) zum ErfĂŒllungszeitpunkt niedriger (angenommen: 8 GE) als der vertraglich festgelegte Preis, so hat die MĂŒhle einen Gewinn. Sie beschafft sich das Getreide zum heutigen Preis von 8 GE und erhĂ€lt dafĂŒr die vertraglich festgelegten 10 GE. Ist der Getreidepreis zum ErfĂŒllungszeitpunkt höher (angenommen: 12 GE), dann wird die MĂŒhle im TermingeschĂ€ft zwar verlieren; denn sie muss jetzt den Unterschied zwischen dem vertraglich vereinbarten Preis (10 GE) und dem Marktpreis am ErfĂŒllungstermin (12 GE) zahlen. Aber ein Ausgleich ist ĂŒber den nunmehr gestiegenen Mehlpreis zu erwirtschaften. -In jedem der beiden FĂ€lle hat die MĂŒhle ĂŒber das SpekulationsgeschĂ€ft unerwartet hohe, ĂŒberraschende Verluste vermieden und die Sicherung ihrer Einnahmen erreicht. In gleicher Weise mĂŒssen auch alle Unternehmen handeln, die Rohstoffe kaufen und (wie FrĂŒchte bei Joghurthersteller, Kakao bei Chocoladiers, Erz bei HĂŒtten, Rohöl bei Raffinieren) zu Fertigwaren verarbeiten. Siehe Baisse-Spreizung, Call, Commercials, Commodity Fund, Contango, Hedge-GeschĂ€ft, Option, Put, Rendite, implizite, Risiko, Spekulation, Terminkontrakt, Vertretbarkeit, Warenbescheinigung, Waren-Terminkontrakt, Wiedereindeckungs-Risiko.. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 41 f. (aufsichtsrechtliche Leitlinien).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen